Hauseigentümer, Verwalter, Betreiber, Vermieter sind für die ordnungsgemäße Trinkwasser – Installation auf Ihrem Grundstück und Ihrem Objekt per 1.1.2003 verantwortlich. Die Anforderungen dieser Verordnung müssen an allen Zapfstellen, an denen Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird, eingehalten werden.
Deshalb sollten Sie schnellstmöglich, sofern noch nicht geschehen, die Wasserqualität Ihrer Anlage überprüfen lassen. Denn nur der Nachweis durch ein Fachunternehmen gibt Ihnen die rechtliche Sicherheit, Ihre Betreiberpflicht gegenüber dem Gesetzgeber erfüllt zu haben.
Gleichzeitig dient eine Überprüfung der Trinkwasseranlage, das Erkennen von unnötigen Wasserverlusten an Armaturen oder Spülkästen und verringert durch den Austausch von sparsamen Armaturen den Wasserverbrauch und senkt damit die Kosten. Eine erhöhte Energieeinsparung kann durch die Überprüfung und Entkalkung der WW–Speicher und dessen Opferanoden erfolgen und dient zusätzlich der Hygiene und der Gesundheit im gesamten Trinkwasserbereich.
Kommt es in Ihrer Anlage zu schwankenden WW-Temperaturen, langen Zapfzeiten, bis warmes Wasser ansteht, zu keinem ausreichend warmen Wasser, zu Wasserverfärbungen, zu Geschmacks-, oder Geruchsbeeinträchtigungen, zu Druckverlusten oder Druckschlägen, dann besteht ein erhöhter Handlungsbedarf!
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