Verpflichtung zur Überwachung der Trinkwasserqualität:
Der § 12 Abs. 1 AVBWasserV regelt, dass für den Unterhalt der Anlage hinter dem Hausanschluss der Anschlussnehmer verantwortlich ist. Mit dem Eintritt
des zu verteilenden Wassers in die Kundenanlage geht das Wasser in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über, der damit auch für die Wasserqualität verantwortlich ist. Wird die in einem Gebäude
befindliche Trinkwasser-Installation Dritten zur Nutzung überlassen oder diese Anlage mitvermietet, kann der Nutzer/Mieter neben dem Eigentümer der Kundenanlage ebenfalls verantwortlich sein. Die
Verpflichtung zur Überwachung der Trinkwasserqualität in der gesamten Trinkwasser- Installation geht ebenfalls aus § 16 „Besondere Anzeige- und Handlungspflicht“ hervor.
§ 14 Untersuchungspflichten (TrinkwV)
(3) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e, in der sich eine Großanlage zur
Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet, haben unter Beachtung von Absatz 6, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer
gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, das Wasser durch ergänzende systemische Untersuchungen gemäß Satz 3 an mehreren repräsentativen Probennahmestellen auf den
in Anlage 3 Teil II festgelegten Parameter zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht nach Satz 1 besteht für Anlagen, die Duschen
oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich nach Anlage 4 Teil II Buchstabe
b. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach Satz 1 haben sicherzustellen, dass nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R.
d. T.) geeignete Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind. Die Proben müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entnommen werden.
Quelle : Kemper GmbH + Co. KG, Metallwerke 2012
Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie von Buderus die Förderinformationen mit allen Programmen für Privathaushalte und finden Sie Ihren Zuschuss oder Ihre Kreditfinanzierung.
Quelle : Buderus Februar 2012