
Die Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 und des Inkrafttretens per 01. Januar 2003 der neuen Trinkwasserverordnung bringt den Betreiber / Eigentümer noch stärker in die Verantwortung und Fürsorgepflicht.
Hauseigentümer, Verwalter, Betreiber, Vermieter sind für die ordnungsgemäße Trinkwasser – Installation auf Ihrem Grundstück und Ihrem Objekt per 1.1.2003 verantwortlich. Die Anforderungen dieser Verordnung müssen an allen Zapfstellen, an denen Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird, eingehalten werden.
Deshalb sollten Sie schnellstmöglich, sofern noch nicht geschehen, die Wasserqualität Ihrer Anlage überprüfen lassen. Denn nur der Nachweis durch ein Fachunternehmen gibt Ihnen die rechtliche Sicherheit, Ihre Betreiberpflicht gegenüber dem Gesetzgeber erfüllt zu haben.
Gleichzeitig dient eine Überprüfung der Trinkwasseranlage, das Erkennen von unnötigen Wasserverlusten an Armaturen oder Spülkästen und verringert durch den Austausch von sparsamen Armaturen den Wasserverbrauch und senkt damit die Kosten. Eine erhöhte Energieeinsparung kann durch die Überprüfung und Entkalkung der WW–Speicher und dessen Opferanoden erfolgen und dient zusätzlich der Hygiene und der Gesundheit im gesamten Trinkwasserbereich.
Kommt es in Ihrer Anlage zu schwankenden WW-Temperaturen, langen Zapfzeiten bis warmes Wasser ansteht, kein ausreichendes warmes Wasser, zu Wasserverfärbungen, oder zu Geschmacks-, oder Geruchsbeeinträchtigungen, zu Druckverlusten oder Druckschlägen, dann besteht erhöhter Handlungsbedarf!
BHT Berliner–Haustechnik-Service GmbH
ist für seine Kunden da:
Zögern Sie nicht und vereinbaren einen Termin unter der Rufnummer
030 – 536 385 – 47 steht Ihnen unser Herr Wollenburg zu allen weiteren Fragen rund um die Sanitärtechnik gern zur Verfügung.
Vorsorge ins besser als Nachbehandlung
Deshalb raten wir als Fachmann zum Abschluss eines Wartungsvertrages. Dadurch ist eine automatische jährliche Überprüfung durch uns, an der Trinkwasseranlage gewährleistet und der vorschriftsmäßige Zustand und die Sicherheit der Anlage für Sie dokumentiert. Darüber hinaus bieten wir für den Schadensfall einen 24 Stunden Notdienst an 365 Tagen im Jahr und Ihnen eine umfangreiche Sicherheit im Bereich der Haustechnik.
Abwasserleitungen unterliegen einer starken Beanspruchung und bilden für den Eigentümer somit eine erhöhte Sorgfaltspflicht, was in diversen Wasser- und Abwasserrechtlichen Vorschriften geregelt sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (Verkehrsicherungspflicht bei haustechnischen Anlagen) seine Gesetzesgrundlage findet.
Darin geregelt ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Ableitung von Schmutz– und Regenwasser im Interesse der allgemeinen Gesundheit und Sicherheit. Abwasser darf nur dann eingeleitet werden, wenn diese Vorschriften eingehalten werden und weder Entwässerungsanlagen noch die öffentlichen Abwasseranlage geschädigt werden. Auf jeden Fall muss die Verunreinigung von Gewässern, egal in welcher Form ausgeschlossen werden.
Unter Berücksichtigung dieser Grundlagen und der altersbedingten Beanspruchung und Abnutzungserscheinungen des Leitungssystems, sollten Sie einen Abwassercheck vom Fachmann durchführen lassen. Erste Anzeichen hierfür können Verstopfungen, Geruchsbelästigung oder mangelhaftes Ablaufen mit Geräuschen in der Anlage darstellen.
Ein vorbeugender Überprüfungscheck mindert die Gefahr für Rohbrüche und weiterführende Schäden mit Schadensersatzforderungen. Mängel, soweit vorhanden, werden frühzeitig erkannt und Reparaturen können in Absprache mit Ihnen als Eigentümer schnell und zuverlässig durchgeführt werden. Damit Sie keine Sorgen haben, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns, gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für den Abwassercheck auf Ihre Anlagenbedürfnisse zugeschnitten. Nach Beauftragung und der Überprüfung erhalten Sie ein ordnungsgemäßes Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen und haben somit den Nachweis über den betriebssicheren Zustand Ihrer Abwasseranlage gegenüber Dritten.
Vorsorge ist besser als Nachbehandlung
Deshalb raten wir als Fachmann zum Abschluss eines Wartungsvertrages. Dadurch ist eine automatische jährliche Überprüfung durch uns, an der Entwässerungsanlage gewährleistet und der vorschriftsmäßige Zustand und die Sicherheit der Anlage für Sie dokumentiert. Darüber hinaus bieten wir für den Schadensfall einen 24 Stunden Notdienst an 365 Tagen im Jahr und Ihnen eine umfangreiche Sicherheit im Bereich der Haustechnik.
BHT Berliner – Haustechnik - Service GmbH
ist für seine Kunden da:
Zögern Sie nicht und vereinbaren einen Termin unter der Rufnummer 030 – 536 385 – 47 steht Ihnen unser Herr Wollenburg zu allen weiteren Fragen rund um die Sanitärtechnik gern zur Verfügung.